Datenschutz und Verfahrensdokumentation
Datenschutz
Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde europaweit ein Ansprechpartner - der Datenschutzbeauftragte – eingeführt. Er überwacht, in Zeiten der digitalen Transformation und des technischen Fortschritts, die Einhaltung des Datenschutzes. Er schult die Mitarbeiter und nimmt eine Folgenabschätzung bei Nichteinhaltung vor.
Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl Ihres Datenschutzbeauftragten oder den Qualifikationsmöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter. Gern beraten wir Sie zum Kündigungsschutz und zu Ihrer Haftung.
Verfahrensdokumentation
Wollen Sie in Ihrem Unternehmen in Betriebsprüfungen keine Hinzuschätzungen riskieren, müssen Sie eine Verfahrensdokumentation vorlegen können. Diese besteht grundsätzlich aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwender-, einer technischen System- und einer Betriebsdokumentation.
Wir zeigen Ihnen, welche Informationen enthalten sein müssen und was wie dokumentiert werden muss.
Ihre Vorteile
- Genaue Analyse Ihrer Geschäftsabläufe
- Aufdeckung von Schwachstellen
- Prozessoptimierung
- Kontrollpunkte werden eingerichtet