Lohnbuchführung
Besonders bei der Lohnbuchhaltung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen in Sachen Steuerrecht erforderlich. Unsere Mitarbeiter bilden sich in diesem Themenbereich kontinuierlich weiter, um den sich laufend ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how in diesem Themenbereich zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders komplex, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Wir bieten Ihnen gerne unser steuerliches Wissen in diesem Bereich an. Unser Team sorgt für höchste Abrechnungssicherheit, rasche Auswertungen und die professionelle Erledigung aller anfallenden Arbeiten in Sachen Lohnbuchhaltung.
Unser Grundpaket
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF-Dateien
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Führung von Jahreslohnkonten je Arbeitnehmer
- Führung Jahreslohnjournal
- Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer und elektronischer Übermittlung
- Übermittlung Jahresentgelt-Meldung zur Sozialversicherung
- Übernahme Ihrer per Online-Büro bereitgestellten Daten
- Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen Lohn und Gehalt, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Krankenkassen und Finanzamt
- Erstellung Buchungsliste für Finanzbuchhaltung
Unsere Zusatzleistungen
- Anträge AAG / Lohnfortzahlung inklusive
- An- und Abmeldungen inklusive
- Direktversand an Arbeitnehmer
- Postversand an Arbeitgeber
- Keine Vorerfassung durch Mandant
- Probeabrechnungen
- Meldungen Berufsgenossenschaft inklusive
- Meldungen Schwerbehindertenabgabe
- Baulohn
- Sofortmeldungen
- Urlaubsstatistik
- Arbeitnehmer online Verwendung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen je Arbeitnehmer
Unsere Sonderleistungen sind nicht im Paket enthalten und werden gesondert abgerechnet.
- Einrichtung des Unternehmens nach Zeitaufwand
- Anmeldung bei der Zuständigen Kasse nach Zeitaufwand
- Anträge AAG/ Lohnfortzahlung je Anträge
- An-und Abmeldungen je Anträge
- Meldungen Berufsgenossenschaft je Antrag
- Bearbeiten von Lohnpfändungen nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std.
- Begleitung und Beratung bei Prüfung Lohnsteuer, nach Zeitaufwand je volle Stunde oder einer Pauschale
- Begleitung und Beratung bei Prüfung Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Berufsgenossenschaft und Hauptzollamt je volle Stunde
- Meldung Künstlersozialkasse, je angefangene ½ Std.
- Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke, nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std.
- Ausfüllen Bescheinigung und Anträge ; je Bescheinigung ; je Antrag
- Verwendung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen je Arbeitnehmer
- Vorschussabruf je Arbeitnehmer
- Wiederholungsabrechnungen für alle Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG
- Wiederholungsabrechnungen für einzelne Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG
- Mehrarbeiten im Zusammenhang mit KUG-Abrechnungen
je Arbeitnehmer
- bei Aufstockung KUG durch Arbeitgeber, nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std.
- Personalkostenplanung je Arbeitnehmer
- Sonstige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung;
je angefangene ½ Std. durch Sachbearbeiter
je angefangene ½ Std. durch Steuerberater
- Lohn-Archiv DVD Weiterberechnung der Datev-Gebühren zum Selbstkostenpreis
- Unternehmen-Online + Midentity- Gebühr Weiterberechnung zum Selbstkostenpreis
- Anträge AAG/ Lohnfortzahlung je Anträge
- An-und Abmeldungen je Anträge
- Meldungen Berufsgenossenschaft je Meldung
- Sofortmeldungen je Meldung
Informationen
Arbeitnehmer Online
Papierflut? Mit Arbeitnehmer Online stellen Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente sicher und unkompliziert online zur Verfügung.
Reisekostenrecht
Welche Reisekosten sind steuerfrei? Wir geben Antwort.
Reisekostensätze – Länderübersicht
Welche Reisekostensätze gelten in welchen Ländern? Hier finden Sie die Länderübersicht.
Sachbezüge
Welche Bezüge gelten als Sachbezüge?
Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
Welche Lohnbestandteile sind von der Steuer befreit?