Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erbfolgebesteuerung tritt ein, wenn ein Erbfall vorliegt, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und auch bei der Unternehmensnachfolge und der Schenkung. Wir sind "Fachberater für Unternehmensnachfolge" und zeigen Ihnen gerne, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimal auf die nächste Generation übertragen. Dabei zielen wir auf Maßnahmen, die den sanften Verlauf des Generationswechsels garantieren.
Bei der Beteiligung, ab der Übergabe oder dem Erwerb von gewerblichen Unternehmen, Freiberuflerpraxen oder Verwaltungsgesellschaften greifen vielschichtige gesetzliche Regelungen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Ertrags- und Erbschaftssteuerrecht sowie dem Erbrecht ineinander. Alle möglichen Interessenslagen sowie Gestaltungsziele müssen gegeneinander abgewogen werden, damit die Nachfolge gelingt, das Unternehmen und die Familie nicht unnötig belastet werden.
Ihre Vorteile
Wir unterstützen Sie mit unserem praktischen Wissen und konkreten Empfehlungen.
Unsere Leistungen
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Betriebs- und Anteilsbewertungen
- Bedarfsbewertungen von Grundstücken
- Beratung zum Testament, zum Vermächtnis oder Nießbrauch