Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung - Kaufkraftzuschlag, Ausland, Lebenshaltungskosten
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Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

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Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes-EStG steuerfrei, wenn sie die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt setzt die für die einzelnen Dienstorte zulässigen Kaufkraftzuschläge jährlich neu fest. Für 2020 sind die nach dem BMF-Schreiben v. 13.1.2020 - IV C 5 - S 2341/19/10002 :003) festgesetzten Beträge maßgeblich. Die höchsten Zuschlagssätze gelten dabei für Venezuela (75 % seit 1.9.2017) oder den Südsudan (55 % seit 1.10.2019). Ermäßigt wurde der Kaufkraftzuschlagssatz hingegen für Island (nur noch 10 % seit 1.11.2019 gegenüber 30 % zum 1.6.2017). 

Stand: 13. Juli 2020

Bild: DavidPrado - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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