Überbrückungshilfe IV - Corona, Überbrückungshilfe, Antrag
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Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfe IV

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Unternehmen, die im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen waren, können über die Plattform „www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“ Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen.

Freiwillige Schließungen

Anträge können auch Unternehmen stellen, die ihren Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit durch die Coronazutrittsbeschränkungen freiwillig geschlossen haben. Die Unwirtschaftlichkeit muss glaubhaft gemacht werden können.

Unveränderte Förderbedingungen

Die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe IV gleichen weitgehend den vorherigen Anforderungen. Für die Überbrückungshilfe IV ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent Voraussetzung. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über Steuerberaterinnen und -berater. Wie bisher erhalten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu € 100.000,00 pro Fördermonat.

Zutrittsbeschränkungen

Kosten für die Kontrolle von Zutrittsbeschränkungen werden durch die Überbrückungshilfe IV gefördert. Soweit ausschließlich interne Kosten angefallen sind, können diese durch einen Pauschbetrag von € 20,00 pro Öffnungstag geltend gemacht werden. Schausteller auf Advents- und Weihnachtsmärkten können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.

Stand: 30. März 2022

Bild: hkama - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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