Deutschlandticket - Deutschland, Arbeitgeber, Verkehrsmittel
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Deutschlandticket

Deutschlandticket

/news_mandanten/

Deutschlandticket

Seit dem 1.5.2023 gilt das Deutschlandticket. Nutzer dieses Tickets können damit für € 49,00 pro Monat in Regionalzügen (öffentlicher Personennahverkehr) durch ganz Deutschland fahren (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074). Nutzen Arbeitnehmer das Ticket auch für Fahrten zur Arbeitsstelle und zahlt der Arbeitgeber dafür einen Zuschuss bzw. übernimmt er die Kosten, sind die Zuwendungen im Rahmen des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz/EStG lohnsteuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Steuerbefreiung bleibt außerdem auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.

Keine Vereinfachungsregelung

Eine dem 9-€-Ticket aus 2022 entsprechende Vereinfachungsregelung, nach dieser Zuschüsse der Arbeitgeber steuerfrei bleiben, wenn diese höher sind als die tatsächlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer, in der Jahresbetrachtung jedoch die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen (BMF-Schreiben vom 30.5. 2022 BStBl 2022 I S 922), ist für das Deutschlandticket nicht vorgesehen. Arbeitgeber sollten daher Zuschüsse an den Ticketpreis anpassen. Überschießende Beträge stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar.

Minijobber

Bei Minijobbern ist das Deutschlandticket bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes nicht zu berücksichtigen. Das heißt, der Minijobber kann zu den € 520,00 im Monat das Deutschlandticket erhalten. An dem Minijob-Status ändert sich dadurch nichts. Das Ticket ist auch nicht bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, der Umlage U1, U2 oder der Insolvenzgeldumlage zu berücksichtigen. Unberücksichtigt bleibt das Deutschlandticket auch bei Jahres- oder Abmeldungen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK