Rentenbezug 2025 - Rente, Hinzuverdienst, Rentenversicherung
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Rentenbezug 2025

Rentenbezug 2025

/news_mandanten/

Erwerbsminderung

Rentnerinnen und Rentner mit verminderter Erwerbsfähigkeit können ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Im Einzelnen gelten abhängig vom Grad der Erwerbsminderung folgende Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller Erwerbsminderung gilt für 2025 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund € 19.661,00. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze von rund € 39.322,00.

Altersgrenze für Renteneintritt

Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben, bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Bezogen auf 2025 erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze aktuell mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zweimonatsschritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Abschlagsfreie Rente

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Ab 2025 können 1961 Geborene diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: kora studio - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK