Wichtige Steueränderungen 2019/2020 - Jahressteuergesetz, Bürokratieentlastungsgesetz, Geldwäsche
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Wichtige Steueränderungen 2019/2020

Wichtige Steueränderungen 2019/2020

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Jahressteuergesetz 2019

Das wichtigste Steueränderungsgesetz 2019 ist das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, kurz Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) genannt. Zu den bisher im Regierungsentwurf nicht enthaltenen Neuregelungen zählt u. a. eine gesetzliche Veranlagungspflicht für Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben (neuer § 32d Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz-EStG). Die Neuregelung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des JStG 2019. Nicht umgesetzt wurde die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung über steuerfreie Sachleistungen im Rahmen „alternativer Wohnformen“, wie beispielsweise das steuerfreie unentgeltliche Wohnen gegen Betreuung. Herausgenommen wurde außerdem die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen.

Bürokratieentlastung

Am 8.11.2019 verabschiedete der Bundesrat das dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Das Gesetz entlastet u. a. mehr Firmengründer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen statt bisher monatlich nur noch vierteljährlich abgeben müssen. Zudem verspricht das Gesetz weniger Statistikpflichten sowie kürzere Aufbewahrungsfristen für elektronische Steuerunterlagen.

Geldwäsche

Verschärft wurden zum Jahreswechsel auch die Geldwäschevorschriften. Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BT-Drucks. 19/13827) erweitert in erster Linie den geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreis, u. a. aus dem Bereich der virtuellen Währungen. Ferner wurden die Geldwäschepflichten des Immobiliensektors durch Einbeziehung öffentlicher Versteigerungen und durch Änderungen der Verdachtsmeldepflichten verschärft.

EEG-Umlage

Zum 1.1.2020 steigt die Umlage für das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage) von 6,4 Cent auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Für 2020 wird daraus ein Umlagebetrag von € 23,9 Mrd. erwartet. Berechnet wird die EEG-Umlage aus der jeweils erwarteten Gesamtmenge an Ökostrom und dem erwarteten Stromverbrauch in Deutschland.

Stand: 18. Dezember 2019

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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