KfW-Sonderkredite verlängert - Kredit, Corona, Finanzierung
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

KfW-Sonderkredite verlängert

KfW-Sonderkredite verlängert

/news_mandanten/
Mehr zum Thema

Sonderprogramm

Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm zur Unternehmensfinanzierung aufgelegt. Das Programm hätte eigentlich am 30.6.2021 enden sollen, wurde jedoch jetzt zum 31.12.2021 verlängert.

Kreditobergrenzen

Zugleich wurden die Kreditobergrenzen für die KfW-Schnellkredite erhöht. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten beträgt die Grenze neu € 1,8 Mio. (bisher € 800.000,00). Unternehmen mit mehr als 10 und höchstens 50 Beschäftigten können künftig € 1,125 Mio. (bisher € 500.000,00) an Krediten bekommen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu € 675.000,00 (bisher € 300.000,00). Die Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 gilt allerdings unverändert. Bei den KfW-Unternehmerkrediten und ERP-Gründerkrediten mit Laufzeiten von über sechs Jahren wurden die Kreditobergrenzen ebenfalls erhöht, und zwar von bisher € 800.000,00 auf € 1,8 Mio. Die neuen Kreditgrenzen gelten seit dem 1.4.2021.

Voraussetzungen

Als allgemeine Voraussetzung gilt, dass die Kreditantragsteller vor Ausbruch der Corona-Krise nachweislich noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren. Dies ist bei Kreditantragstellung entsprechend nachzuweisen.

Stand: 27. April 2021

Bild: successphoto - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK