Sonderwerbungskosten geltend machen - Werbungskosten, Investmentfonds, Belege
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Sonderwerbungskosten geltend machen

Sonderwerbungskosten geltend machen

/news_mandanten/

Kapitaleinkünfte und Werbungskosten

Eigentlich werden Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr berücksichtigt. Sie gelten vielmehr mit dem Sparer-Pauschbetrag als abgegolten. Dieser beträgt seit 1.1.2023 € 1.000,00 bis € 2.000,00 bei Zusammenveranlagung.

Geschlossene Fondsbeteiligungen

Nicht mit den „üblichen“ Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, Festgeld usw. zu vergleichen sind Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Fondsbeteiligungen. Hier sind – was die Geltendmachung von Werbungskosten anbelangt – andere Regelungen maßgeblich.

Sonderwerbungskosten

Anleger in geschlossene Immobilienfonds können Sonderwerbungskosten steuermindernd geltend machen, da diese Fonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Als Sonderwerbungskosten werden solche Aufwendungen bezeichnet, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer geschlossenen Fondsbeteiligung stehen und nicht von der Fondsgesellschaft, sondern vom jeweiligen Anteilseigner, dem Fondsanleger, getragen werden. Sonderwerbungskosten sind z. B. Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anteilsfinanzierung, Porto oder Telefonkosten. Die Rechtsgrundlage für den Sonderwerbungskostenabzug ergibt sich unter anderen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs/BFH vom 23.11.2004 (Az. IX R 59/01).

Stand: 26. April 2023

Bild: kwarner - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK