Steuerförderung für Ehrenämter - Ehrenamt, Übungsleiter, Freibetrag, Steuerförderung
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Steuerförderung für Ehrenämter

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Steuerfreie Vergütungen

Steuerpflichtige, die ein Ehrenamt übernehmen, können aktuell bis zu € 2.400,00 im Jahr oder € 200,00 im Monat steuerfrei vereinnahmen (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz-EStG). Voraussetzung ist u. a., dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit handelt. Darüber hinaus sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zu € 720,00 im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG).

Geplante Freibetragserhöhungen

Der Übungsleiterfreibetrag soll ab 2020 um € 600,00 auf € 3.000,00 jährlich angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll um € 120,00 auf € 840,00 steigen. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder am 5.9.2019 geeinigt. Entsprechende Beratungen sollen in das Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes 2019 eingebracht werden. Darüber hinaus soll der Grenzbetrag für das vereinfachte Nachweisverfahren für Spenden von € 200,00 auf € 300,00 erhöht werden. Das heißt, dass ab 2020 für Zwecke des Sonderausgabenabzugs von Spenden von bis zu € 300,00 ein Kontoauszug genügt.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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