Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert - Kurzarbeit, Corona, Sozialversicherung
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

/news_mandanten/

Kurzarbeitergeldverordnung

Die Bundesregierung hat vor Kurzem die „Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die bisher geltenden Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum 31.12.2021 fortgelten. Darüber hinaus verzichten die Arbeitsagenturen bis Jahresende auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Den erleichterten Zugang können alle Betriebe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Das heißt, auch Betriebe, die nach dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese Sonderregelung in Anspruch nehmen.

Sozialversicherungsbeiträge

Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021. Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30.9.2021 begonnen worden ist.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Eigens/stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK