Steuerberater-Vergütungsverordnung - Verordnung, Rechnung, Fahrtkosten
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Steuerberater-Vergütungsverordnung

Steuerberater-Vergütungsverordnung

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Fünfte Verordnung

Die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) wurde im Rahmen des Artikels 8 der „Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (vom 25.6.2020, BGBl 2020 I S. 1498) zum 1.7.2020 reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen insbesondere:

Rechnungserstellung in Textform

Bislang mussten Steuerberaterrechnungen vom Steuerberater selbst unterzeichnet werden. Mit der Neuregelung sind Rechnungen auch ohne Unterschrift des Berufsträgers gültig. Erstellung und Versand in Textform setzen allerdings die Zustimmung des Auftraggebers (Mandanten) voraus. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Mandant für jede Rechnung einzeln zustimmt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 StBVV). Auch eine nach Erhalt einer Rechnung in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers ist gültig. Im Allgemeinen bietet es sich an, eine entsprechende Zustimmungserklärung in den Steuerberatungsvertrag mit aufzunehmen.

Fahrtkosten, Tage-/Abwesenheitsgeld

Für Geschäftsreisen kann der Steuerberater nunmehr eine Kilometerpauschale von € 0,42 je gefahrenen Kilometer abrechnen (bisher € 0,30, § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV). Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden erhöht. So kann der Steuerberater für eine Geschäftsreise von vier bis acht Stunden pauschal € 40,00 (bisher € 35,00) in Rechnung stellen.

Höhere Tabellensätze

Die Tabellensätze wurden um durchschnittlich 13 % angehoben. Ersatzlos gestrichen wurde die Rechtsbehelfstabelle E. Die Vergütung in Verwaltungsverfahren (Einsprüche usw.) richtet sich stattdessen künftig nach dem für Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die neuen Sätze gelten für alle Aufträge, die ab dem 1.7.2020 erteilt worden sind.

Stand: 28. September 2020

Bild: jackfrog - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

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Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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