Grundsteuer 2025 - Grundsteuer, Steuerzahler, Bemessungsgrundlage
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Grundsteuer 2025

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Grundsteuer 2025

Ab dem nächsten Jahr wird die Grundsteuer aus den nach der neuen Grundbesitzbewertung ermittelten Bemessungsgrundlage (Grundstückswerten) berechnet und erhoben. Anlass für die Grundsteuerreform bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14). Die obersten Verfassungsrichter erklärten die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar.

Musterklagen

Anders als bei der Grundbesitzwertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sehen die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer nach dem siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes keine Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Grundbesitzwertes mittels eines Sachverständigengutachtens vor. Hiergegen richtet sich aktuell eine erste Musterklage eines betroffenen Besitzers von vermieteten Eigentumswohnungen in Ostdeutschland (Chemnitz), die vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird.

Weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus mehrere Klagen aus anderen Bundesländern, die das Bundesmodell als Bewertungsmodell anwenden. Eine aktuelle Übersicht finden Betroffene auf der Homepage des Steuerzahlerbundes (www.steuerzahler.de).

Stand: 25. September 2024

Bild: Antony Weerut - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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